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Das bbt fordert, dass diskriminierendes und rassistisches Verhalten, welches leider immer noch ein Teil des Schulalltags in Bildungseinrichtungen ist und oft ungeahndet bleibt, ggf. strafrechtlich verfolgt wird und Konsequenzen nach sich zieht.
Es ist essenziell flächendeckend lokale und regionale sowie interne und externe Beschwerdestellen einzurichten, um konkrete Fälle von Diskriminierung und Rassismus im Bildungsbereich gezielt aufarbeiten und dadurch das Vertrauen benachteiligter Gruppen in das deutsche Bildungssystem stärken bzw. wiederherstellen zu können. Aktuell bestehen jedoch Defizite hinsichtlich der Unabhängigkeit dieser Stellen. Interne Beschwerdestellen sind oft nicht vollständig unabhängig und können potenziellen Interessenkonflikten ausgesetzt sein. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, sie über die Senatsverwaltung an einer Schule anzustellen. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten und eine unabhängige Positionierung der Beschwerdestellen sind entscheidend, um eine effektive und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Anliegen im schulischen Umfeld zu etablieren.
Darüber hinaus müssen Bildungseinrichtungen und Ämter im Bildungsbereich eine umfassende Strategie gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus entwickeln und umsetzen. Diese Strategie sollte konkrete, messbare und sanktionierbare Maßnahmen gemäß der Durban, Declaration and Program of Action (DDPA) beinhalten und aktiv die Mitwirkung von Eltern, Elternvertretungen sowie Migrant*innen- und Elternorganisationen einbeziehen. Sie sollte regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dies umfasst unter anderem die Förderung vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung als inklusives Praxiskonzept in Bildungseinrichtungen sowie die Darstellung und Berücksichtigung von Vielfalt und Diversität in Schulbüchern, um Diskriminierung entgegenzuwirken.
Das bbt fordert weiterhin, dass Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf Rassismus und Diskriminierung sanktioniert werden sollten. Bislang gibt es keine Regelung, die Lehrkräfte für rassistische Äußerungen oder Verhaltensweisen im Unterricht zur Rechenschaft zieht. Eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist erforderlich, wobei die DDPA als Grundlage dienen sollte. Zudem fordert das bbt die Anwendung des AGG auf den öffentlichen schulischen und hochschulischen Bildungsbereich
Hier finden Sie das ganze Positionspapier
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