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Kinder mit Migrations- und Fluchterfahrung haben – wie alle Kinder- ein Recht auf Schutz, Teilhabe und ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses Recht gilt unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus und muss konsequent gewahrt und gestärkt werden. Dazu gehört, die UN-Kinderrechtskonvention endlich im Grundgesetz zu verankern, um Kinderrechte rechtlich abzusichern und ihnen das Gewicht zu geben, das ihnen zusteht.
Kinderschutz muss stärker präventiv ausgerichtet werden. Notwendig sind verbindliche Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, unabhängige Beschwerdemöglichkeiten sowie eine diskriminierungskritische Qualifizierung von Fachkräften. Geflüchtete Kinder brauchen sichere, kindgerechte Lebensbedingungen – auch in Unterkünften – und Zugang zu psychosozialer Unterstützung.
Zudem ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein zentraler Bestandteil von Schutz und Teilhabe. Kommunale Beteiligungsmodelle, Jugendgremien und andere Formen der Mitbestimmung müssen gestärkt und so gestaltet werden, dass auch junge Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung aktiv einbezogen werden. Nur wenn Kinder und Jugendliche mitgestalten können, entsteht eine kinderfreundliche und gerechte Gesellschaft.
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