Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)
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12. Familiennachzug
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland darf nicht ausgesetzt werden, da er sowohl das im Grundgesetz verankerte Recht auf Familie als auch die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sichert. Ein zweijähriger Stopp des Familiennachzugs führt zur unfreiwilligen Trennung von Familien, erschwert die Teilhabe der Angehörigen und verursacht erhebliche psychische Belastungen, die einen erhöhten Bedarf an psychosozialer Unterstützung nach sich ziehen.
Dies bedeutet auch ein erhöhtes Armutsrisiko für die in Deutschland lebenden Familienmitglieder. Das Fehlen legaler Möglichkeiten für den Familiennachzug kann viele Betroffene zwingen auf gefährliche irreguläre Fluchtwege auszuweichen und setzt sie erheblichen Risiken aus. Es müssen klare und sichere Wege für Familiennachzug gewährleistet sein.