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§ 16 SGB VIII. Die Angebote müssen interkulturell und diversitätsbewusst geöffnet, durch MOs partizipativ mitgestaltet und weiterentwickelt werden. Eine Qualitätssicherung muss nachhaltig gesichert sein. Zudem müssen migrantische Kinder und Jugendliche sowie in der und Jugendliche mit Fluchterfahrung in sämtlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe systematisch und berücksichtigt und explizit in die Angebotsgestaltung einbezogen werden.
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