13. Zugang und Qualität in Kinder- und Jugendhilfe, Familienbildung und -beratung

Positionen
Alle Familien – insbesondere migrantische und geflüchtete – benötigen gesicherten, niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Familienbildung und Erholung nach
§ 16 SGB VIII. Die Angebote müssen interkulturell und diversitätsbewusst geöffnet, durch MOs partizipativ mitgestaltet und weiterentwickelt werden. Eine Qualitätssicherung muss nachhaltig gesichert sein. Zudem müssen migrantische Kinder und Jugendliche sowie in der und Jugendliche mit Fluchterfahrung in sämtlichen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe systematisch und berücksichtigt und explizit in die Angebotsgestaltung einbezogen werden.
 

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