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Allgemeine Informationen zum Erziehungs- und Bildungssystem in Deutschland

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Bildungswesen bei den einzelnen Bundesländern, weshalb Teile des Schulsystems je nach Bundesland sehr unterschiedlich gestaltet und benannt sein können (vgl. Edelstein 2013). Dennoch gibt es in allen Bundesländern eine ähnliche Grundstruktur des Bildungs- und Schulsystems (vgl. Edelstein 2013). Das Bildungssystem gliedert sich demnach in fünf große Bildungsbereiche: den Elementarbereich, den Primarbereich, den Sekundarbereich I, den Sekundarbereich II und den Tertiärbereich.

Elementarbereich

Der Elementarbereich ist die erste Stufe des deutschen Bildungssystems und umfasst alle Einrichtungen der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern bis zum Schuleintritt (vgl. KMK 2017, S. 101). Dazu gehören: Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege sowie Vorklassen an Grundschulen. Der Besuch dieser Einrichtungen ist in Deutschland in der Regel freiwillig. Da frühkindliche Bildung in diesem Bereich immer mehr an Bedeutung gewinnt, steigt die Nachfrage nach vorschulischen Betreuungsplätzen allerdings stetig (vgl. Edelstein 2013). Zudem hat seit 2013 jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (ebd.).

Primarbereich

Wenn die Schulpflicht beginnt, treten Kinder in den Primarbereich ein. Die Grundschule besteht aus den Klassenstufen 1 bis 4 beziehungsweise in einigen Bundesländern bis zur Klasse 6 und ist der einzige Schulbereich, bei dem es keine formale Aufteilung der Schüler*innen gibt, sondern die Grundschule gemeinsam von allen besucht wird (vgl. Edelstein 2013). Die Schulpflicht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche in den meisten Bundesländern vom 6. Lebensjahr an in der Regel mindestens zwölf Jahre zur Schule gehen müssen. Dabei wird zwischen allgemeiner Schulpflicht (neun bis zehn Jahre in einer Grund- und weiterführenden Schule) und Berufsschulpflicht (an die allgemeine Schulpflicht anschließende Pflicht zum dreijährigen Besuch einer Berufsschule oder einer als gleichwertig anerkannten anderen Bildungseinrichtung) unterschieden (vgl. KMK 2017, S. 25).Die Verantwortung für die Erfüllung dieser Pflicht liegt sowohl bei den Schüler*innen selbst als auch bei ihren Eltern, und bei der Berufsschulpflicht auch bei dem Ausbildungsbetrieb (vgl. ebd., S. 26). Am Ende der Primarstufe findet eine Aufteilung der Schüler*innen statt und diese erhalten eine Empfehlung für die weiterführende Schulart in der Sekundarstufe (vgl. Edelstein 2013). Diese Empfehlung wird aufgrund von Schulnoten, Lern- und Arbeitsverhalten ausgesprochen. In einigen Bundesländern ist diese verpflichtend, in den meisten jedoch nicht bindend (vgl. ebd.). Eltern haben außerdem einen Anspruch auf Beratung und Informationen über die Entscheidungskriterien sowie in einigen Bundesländern auch die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, auf welche Schule das Kind gehen soll (vgl. KMK 2015, S. 8ff).

Sekundarbereich I

Die Sekundarstufe I umfasst die Schulstufen der allgemeinbildenden oder mittleren Bildung. Sie reicht von der Klasse 5 bzw. 7 nach dem Besuch der Grundschule bis hin zur Klasse 9 bzw. 10 an weiterführenden Schulen. Zu diesem Bereich gehören verschiedene Bildungsgänge und Schularten (vgl. KMK 2017, S. 123ff). Die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium sind Schularten mit einem Bildungsgang, an denen der gesamte Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen ist, wobei Schularten mit mehreren Bildungsgängen zwei oder drei Bildungsgänge vereinen (vgl. KMK 2017, S. 125f). An integrierten Gesamtschulen werden die drei Schulformen kombiniert, sodass kein bestimmter Bildungsgang gewählt werden muss (vgl. Edelstein 2013).

Am Ende der Sekundarstufe I kann in allen Schulformen bzw. Bildungsgängen ein allgemeinbildender Schulabschluss erworben werden:

  • Der Hauptschulabschluss berichtigt zur Aufnahme eines Ausbildungsplatzes – also einer dualen Berufsausbildung (vgl. Edelstein 2013). Wer keinen Ausbildungsplatz findet, kann im so genannten „Übergangssystem“ die Zeit bis zur nächsten Bewerbungsphase überbrücken und dabei zusätzliche Qualifikationen erwerben.
  • Der Mittlere Schulabschluss – auch Mittlere Reife genannt – berechtigt ebenfalls zur Aufnahme eines Ausbildungsplatzes, allerdings ist zusätzlich noch der Zugang zu einer Berufsfachschule sowie der Zugang zu beruflichen Oberschultypen und zu gymnasialen Oberstufe möglich (vgl. ebd.).
  • In den übrigen Bildungsgängen können Abschlüsse der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife – also des (Fach-)Abiturs –erworben werden (vgl. ebd.), die zur Aufnahme eines Studiums berechtigt.

Sekundarbereich II

Die Sekundarstufe II umfasst alle schulischen Bildungswege, die entweder zum Hochschulbesuch oder zur beruflichen Ausbildung befähigen (vgl. ebd.). Darunter fallen die gymnasiale Oberstufe, die berufsbildende Schule und das duale Ausbildungssystem. Die Berechtigung für den Besuch der jeweiligen Bildungseinrichtungen hängt in erster Linie von dem in der Sekundarstufe I erlangten Schulabschluss ab (vgl. KMK 2017, S. 139). In der gymnasialen Oberstufe kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden, "die zu jedem Studium an einer Hochschule berechtigt, aber auch den Weg in eine vergleichbare berufliche Ausbildung ermöglicht" (ebd., S. 122). Die Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen enden in einem berufsqualifizierenden Abschluss, der eine „berufliche Tätigkeit als qualifizierte Fachkraft“ ermöglicht (ebd., S. 122). Zu den Schulformen im Bereich der berufsbildenden Schulen gehören die Berufsschule, die Berufsfachschule, die Fachoberschule, das Berufliche Gymnasium und die Berufsoberschule. Die Berufsausbildung im dualen System erfolgt an zwei verschiedenen Ausbildungsorten: in der Berufsschule zum Erlangen von theoretischem Fachwissen und in einem Betrieb zum Erlangen der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten (vgl. ebd., S. 144).

Tertiärbereich

Der Tertiärbereich besteht grundsätzlich aus allen Hochschultypen, an denen ein akademischer Abschluss erworben werden kann – also Universitäten, Fachhochschulen oder Kunst- und Musikhochschulen (vgl. ebd., S. 153). Außerdem beinhaltet der tertiäre Bereich aber auch Berufsakademien und duale Hochschulen, an denen berufsqualifizierende Studiengänge und berufliche Weiterbildung angeboten werden (vgl. Edelstein 2013).

Förderschulen

Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es im Primar- und Sekundarbereich zudem unterschiedliche Typen von Förderschulen (z.B. Förderschulen für Gehörlose, Blinde, Sprachbehinderte, Lernbehinderte). 2009 hat sich der deutsche Staat dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Dies beinhaltet unter anderem, die gemeinsame und inklusive Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zunehmend zu verwirklichen (vgl. Edelstein 2013).


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